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   VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90   

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VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90 (https://dejure.org/2013,41478)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29.07.2013 - W 4 K 13.90 (https://dejure.org/2013,41478)
VG Würzburg, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - W 4 K 13.90 (https://dejure.org/2013,41478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung; Genehmigungsinhaltsbestimmung oder Auflage; hinreichende Bestimmtheit; Festlegung von Immissionsrichtwerten; Abgrenzung Innenbereich zu Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (43)

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745

    Lärmimmissionen aus einem Druckereibetrieb

    Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90
    Denn es gibt keine gesetzliche Regelung, keinen Rechtsgrundsatz und keinen allgemeinen Sprachgebrauch dahingehend, dass eine Baugenehmigung für die Errichtung und Nutzung eines Wohnhauses im Allgemeinen ein Wohnen ohne jegliche Zweckbindung erlauben würde und dass etwaige einschränkende Ausnahmen von diesem "Normalfall" im Baugenehmigungsbescheid selbst formuliert werden müssten" (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 22 ZB 12.1745 - juris).

    Viel-mehr ergibt sich dessen Regelungsgehalt maßgeblich auch aus den vorgelegten, für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen, wobei zusätzlich die den Beteiligten bekannten, für den Erlass des Verwaltungsakts bedeutsamen Umstände maßgeblich sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 22 ZB 12.1745 und B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - beide juris).

    Nachdem die Produktionsstätte aber schon vor vielen Jahrzehnten aufgegeben worden waren und die Produktionsgebäude schon vor ca. 50 Jahren abgebrochen wurden, ist auch die insoweit genehmigte eingeschränkte Wohnnutzung gegenstandslos und unwirksam geworden (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 22 ZB 12.1745 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 17.3.2008 - 8 A 929/07 - BauR 2008, 1114; BVerwG, B.v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 - NVwZ 2001, 557).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 10 S 200/96

    Schutzwürdigkeit eines im Außenbereich gelegenen Wohngebäudes gegenüber

    Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90
    Die von § 3 Abs. 1 BImSchG vorgegebene Erheblichkeitsgrenze bestimmt sich danach, was dem Nachbarn nach Maßgabe der bauplanungsrechtlich zu bestimmenden Schutzwürdigkeit des Gebiets, in dem seine Grundstücke liegen, und des Rücksichtnahmegebots zugemutet werden kann (VGH Baden-Württemberg, B.v. 25.6.1996 - 10 S 200/96 - NVwZ 1997, 1014).

    Grundsätzlich ergibt sich für Wohngebäude im Außenbereich ein gegenüber einem in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet liegenden Gebäude ein verminderter Schutz schon daraus, dass der Außenbereich für eine einfache Wohnbebauung nicht intendiert ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 25.6.1996 - 10 S 200/96 - NVwZ 1997, 1014).

    Weil der Außenbereich der Wohnnutzung keinen spezifischen Schutz vermittelt, ist das Gebäude auch nach Einstellung des Betriebs nicht in ein höheres wohnungsnutzungstypisches Schutzniveau hineingewachsen (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 25.6.1996 - 10 S 200/96 - NVwZ 1997, 1014).

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.551

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

    Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90
    Östlich hiervon befindet sich eine Schiffsanlegestelle (Fl.Nr. ...11), an die das Grundstück Fl.Nrn ...08 und ...37/8 angrenzt, auf dem eine Wohnanlage errichtet werden soll (Verfahren W 4 K 12.551 und W 4 K 12.558).

    Bereits mit Klagen vom 4. Juli 2012 (W 4 K 12.551, W 4 K 12.552 und W 4 K 12.558) hatte sich die Klägerin gegen drei Baugenehmigungen vom 1. Juni 2012 gewandt, mit der der h... GmbH die Errichtung von zwei Wohnanlagen mit jeweils vier Wohneinheiten Am Unteren Marienbach 5, 7, 9 und 11 sowie 13, 15, 17 und 19 auf dem Grundstück Fl.Nrn 2708 und 2737/8 erteilt worden war.

    Hinsichtlich der Gebietseinstufung für den Bereich der Mainlände (Gebiet um das Jugendgästehaus) wird verwiesen auf die folgenden Ausführungen der Kammer im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren W 4 K 12.551:.

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.552

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

    Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90
    Hieran schließt sich das ehemalige Hauptzollamt (Fl.Nr. ...38) an, das ebenfalls einer Wohnnutzung zugeführt werden soll (Verfahren W 4 K 12.552).

    Bereits mit Klagen vom 4. Juli 2012 (W 4 K 12.551, W 4 K 12.552 und W 4 K 12.558) hatte sich die Klägerin gegen drei Baugenehmigungen vom 1. Juni 2012 gewandt, mit der der h... GmbH die Errichtung von zwei Wohnanlagen mit jeweils vier Wohneinheiten Am Unteren Marienbach 5, 7, 9 und 11 sowie 13, 15, 17 und 19 auf dem Grundstück Fl.Nrn 2708 und 2737/8 erteilt worden war.

    Des Weiteren hatte sich die Klägerin am gleichen Tag mit der Klage W 4 K 12.552 gegen die Nutzungsänderung in Wohnungen im Obergeschoss und Dachgeschoss des Gebäudes Am Zollhof 1 (ehemaliges Zollamt) gewandt, die mit Baugenehmigung der Beklagten vom 1. Juni 2012 bauaufsichtlich genehmigt worden war.

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90
    Auszuklammern ist aber das, was nicht prägt oder gar als "Fremdkörper" anzusehen ist (vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1990 - 4 C 23/86 - BVerwGE 84, 322; B.v. 23.11.1998 - 4 B 29/98 - NuR 1999, 275; Hofherr in Berliner Kommentar zum BauGB, § 34 RNr.19).

    Auszuklammern ist aber bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung das, was nicht prägt oder gar als "Fremdkörper" anzusehen ist (vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1990 - 4 C 23/86 - BVerwGE 84, 322; B.v. 23.11.1998 - 4 B 29/98 - NuR 1999, 275; Hofherr in Berliner Kommentar zum BauGB, § 34 RdNr.19).

  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene

    Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90
    Auszuklammern ist aber das, was nicht prägt oder gar als "Fremdkörper" anzusehen ist (vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1990 - 4 C 23/86 - BVerwGE 84, 322; B.v. 23.11.1998 - 4 B 29/98 - NuR 1999, 275; Hofherr in Berliner Kommentar zum BauGB, § 34 RNr.19).

    Auszuklammern ist aber bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung das, was nicht prägt oder gar als "Fremdkörper" anzusehen ist (vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1990 - 4 C 23/86 - BVerwGE 84, 322; B.v. 23.11.1998 - 4 B 29/98 - NuR 1999, 275; Hofherr in Berliner Kommentar zum BauGB, § 34 RdNr.19).

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.558

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

    Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90
    Östlich hiervon befindet sich eine Schiffsanlegestelle (Fl.Nr. ...11), an die das Grundstück Fl.Nrn ...08 und ...37/8 angrenzt, auf dem eine Wohnanlage errichtet werden soll (Verfahren W 4 K 12.551 und W 4 K 12.558).

    Bereits mit Klagen vom 4. Juli 2012 (W 4 K 12.551, W 4 K 12.552 und W 4 K 12.558) hatte sich die Klägerin gegen drei Baugenehmigungen vom 1. Juni 2012 gewandt, mit der der h... GmbH die Errichtung von zwei Wohnanlagen mit jeweils vier Wohneinheiten Am Unteren Marienbach 5, 7, 9 und 11 sowie 13, 15, 17 und 19 auf dem Grundstück Fl.Nrn 2708 und 2737/8 erteilt worden war.

  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 150.84

    Zulässigkeit - Altanlage - Nebenbestimmung - Änderungsgenehmigung - Nachträgliche

    Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90
    Allerdings ist eine Neben- bzw. Inhaltsbestimmung in der Genehmigung hinsichtlich des unveränderten Teils der Anlage dann zulässig, namentlich zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich, wenn die Emissionen des geänderten Anlagenteils von denen des unveränderten Anlagenteils nicht zu trennen sind (BVerwG, B.v. 29.10.1984 - 7 B 150/84 - juris; Sellner in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 12 BImSchG RdNr. 130).

    Entscheidend ist, dass - wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 29. Oktober 1984 (7 B 150/84) ausgeführt hat - die mit der "Änderung verbundenen Immissionen von denen der Altanlagen nicht zu trennen sind", nicht aber - wie die Klägerseite meint - einzelne Lärmquellen der Bestandsanlage (bspw. Fahrverkehr) nicht durch die Änderungsgenehmigung bzw. der dieser zugrunde liegenden Planung verändert werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 10 S 110/92

    Erlaubnis zum Umbau einer Tankstelle: Genehmigungsinhaltsbestimmung -

    Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90
    Denn für die Abgrenzung zwischen Inhaltsbestimmungen und Nebenbestimmungen ist nicht die von der Behörde gewählte Bezeichnung entscheidend (VGH Baden-Württemberg, U.v. 8.6.1993 - 10 S 110/92 - juris; Giesberts in Becks"scher Online-Kommentar Umweltrecht, Stand Juli 2013, § 12 BImSchG RdNr. 3; Jarass, BImSchG, 9. Aufl. 2012, § 12 RdNr. 6).

    Vielmehr hängt die Beantwortung der Frage, ob eine Regelung im Genehmigungsbescheid als "echte" Auflage oder als (Genehmigungs-)Inhaltsbestimmung anzusehen ist, vom objektiven Erklärungsgehalt der Genehmigung ab (VGH Baden-Württemberg, U.v. 8.6.1993 - 10 S 110/92 - juris; Jarass, BImSchG, § 12 RdNr. 6).

  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

    Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90
    Auch die Einheitlichkeit der Bebauung kann bewirken, dass angrenzende, z.B. durch einen Bahndamm und eine Straße getrennte andersartige Bebauung nicht zur näheren Umgebung gehört (BVerwG, B.v. 29.4.1997 - 4 B 67/97- juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielen-berg/Krautzberger, § 34 BauGB RdNr. 36).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2008 - 8 A 929/07

    Umwandlung von Betriebswohnung im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

  • BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88

    Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe -

  • BVerwG, 02.07.1991 - 4 B 1.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Sportanlagen im unbeplanten Innenbereich

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 58.79

    Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei

  • BVerwG, 10.06.1991 - 4 B 88.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels bestehender Divergenz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99

    Ausgestaltung des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutzes gegen eine für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2002 - 10 B 671/02

    Lärmbeeinträchtigung durch Windenergieanlagen

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 B 74.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, Bedeutung der

  • VGH Bayern, 04.07.2012 - 22 ZB 12.204

    Allgemeine und besondere Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung;

  • BVerwG, 02.05.1997 - 4 B 77.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsmittelbeschränkung in Baustreitigkeiten;

  • VGH Bayern, 09.11.1992 - 2 CS 92.1869

    Baurecht: Nachbarrrechtlicher Abwehranspruch bei Lärmimmissionen durch

  • VGH Hessen, 10.07.2003 - 4 TG 1296/03
  • VGH Bayern, 01.02.2010 - 14 B 08.2892

    Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Abgrenzung Innen- und

  • VGH Bayern, 24.06.2002 - 26 CS 02.809
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 15.98

    Chemische Fabrik; Anlage; Stoff, organischer; Vorsorge; Verwaltungsvorschrift,

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 73.72

    Anfechtung der Auflage eines Bauscheins

  • VGH Bayern, 08.09.1998 - 27 B 96.1407
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1999 - 21 A 3481/96

    Abfallverwertung

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1999 - 5 S 1824/99

    Allgemeines Wohngebiet - der Gebietsversorgung dienende Bäckerei

  • VGH Hessen, 04.11.1992 - 14 UE 21/88

    Zu "erheblichen Geräuschbelästigungen" durch Speditionsunternehmen im

  • VG Berlin, 01.02.1982 - 14 A 368.80
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.1978 - VII A 1112/74
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.09.1980 - 7 A 42/78
  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.552

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

    Die Klägerin betreibt auf der sog. Maininsel in Schweinfurt seit ca. 200 Jahren eine Getreidemühle, die gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG als Bestandsanlage angezeigt wurde und für die mit Bescheid vom 28. Dezember 2012 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt wurde (Verfahren W 4 K 13.90).

    Wesentliche Bedeutung misst die Kammer auch den von der Klägerin selbst - und zwar im Verfahren W 4 K 13.90 bzw. den diesem zugrundeliegenden Verwaltungsverfahren der Klägerin auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - vorgelegten Gutachten bei.

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.551

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

    Die Klägerin betreibt auf der sog. Maininsel in Schweinfurt seit ca. 200 Jahren eine Getreidemühle, die gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG als Bestandsanlage angezeigt wurde und für die mit Bescheid vom 28. Dezember 2012 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt wurde (Verfahren W 4 K 13.90).

    Wesentliche Bedeutung misst die Kammer auch den von der Klägerin selbst - und zwar im Verfahren W 4 K 13.90 bzw. den diesem zugrundeliegenden Verwaltungsverfahren der Klägerin auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - vorgelegten Gutachten bei.

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.558

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

    Die Klägerin betreibt auf der sog. Maininsel in Schweinfurt seit ca. 200 Jahren eine Getreidemühle, die gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG als Bestandsanlage angezeigt wurde und für die mit Bescheid vom 28. Dezember 2012 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt wurde (Verfahren W 4 K 13.90).

    Wesentliche Bedeutung misst die Kammer auch den von der Klägerin selbst - und zwar im Verfahren W 4 K 13.90 bzw. den diesem zugrundeliegenden Verwaltungsverfahren der Klägerin auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - vorgelegten Gutachten bei.

  • VG Würzburg, 06.05.2021 - W 5 K 20.1665

    Unbegründete Klage auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten

    Dessen Regelungsgehalt ergibt sich vielmehr aus Bauunterlagen und den den Beteiligten bekannten Umständen (so auch VG Würzburg, U.v. 29.7.2013 - W 4 K 13.90 - juris).

    Die Beigeladenen sind - was ihre Schutzwürdigkeit hinsichtlich des Lärms angeht - jedenfalls auf das in einem Gewerbegebiet zulässige Maß beschränkt (so auch VG München, B.v. 16.8.2012 - M 9 SN 12.2390 - juris; VG Würzburg, U.v. 29.7.2013 - W 4 K 13.90 - juris).

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